Newsletter März 2020
Liebe Leserinnen und Leser,
auch unser aktueller Newsletter kommt nicht ohne dem Coronavirus aus. Nachdem letzte Woche die Börsenkurse massiv eingebrochen sind, haben wir für Sie unsere Einschätzung zur Lage an den Kapitalmärkten zusammengefasst. Weitere Inhalte bilden unser Statement zur Finanzlage der Krankenkassen und einige Tipps für Eltern zur optimalen Beantragung des Familienbonus Plus.
Unsere 3 aktuellen Finanztipps
- Coronavirus - sind die Börsen zu Recht infiziert?
- Heiß diskutiertes Krankenkassendefizit - was wirklich dahinter steckt
- Familienbonus Plus - worauf Sie jetzt bei der Arbeitnehmerveranlagungn achten müssen
Unsere Leseempfehlung: Die Bürger dieses Landes gehen zu früh in Pension
Viel Spaß beim Lesen wünschen
Helga Stockinger und Ronny Felsner
Tipp 1) Coronavirus - sind die Börsen zu Recht infiziert?
Man kann es übertreiben. In der Berichterstattung und im Umgang mit dem Coronavirus zweifelsfrei in beide Richtungen. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass auch Aktienmärkte zu starken Übertreibungen neigen. Ebenfalls in beide Richtungen. Das gilt unverändert auch für die Zeit vor, während und nach dem Coronavirus.
Ende Februar 2020 war die Richtung klar ins Minus. Zahlreiche europäischen Börsen - wie auch beispielsweise der deutsche Aktienindex (DAX) mit einem Minus von über 13 Prozent - verbuchten die schlechteste Woche seit der Finanzmarktkrise im Jahr 2008. Ist das jetzt eine günstige Einstiegsgelegenheit oder der Beginn des großen Ausverkaufs? Unsere ehrliche Antwort an Sie: Wir wissen es nicht, die Psyche der Anleger spielt dabei definitiv eine größere Rolle als die Auswirkungen des Coronavirus auf die Menschheit.
Was wir wissen: Langfristig wird man am Aktienmarkt mit Qualität und breiter Streuung sehr gut fahren. Und was wir gut können: Sachlich zu analysieren. Das haben wir für Sie anhand der Allianz-Aktie gemacht. Diese ist Ende Februar vom Höchstkurs um bis zu 17,50 Prozent gefallen. Unbestritten. Sollte es zu einer globalen Rezession kommen, wird auch die Allianz darunter leiden. Ansonsten ist das Coronavirus (eine grippeähnliche Erkrankung, welche bei den meisten Menschen gar nicht ausbricht) für dieses Unternehmen mittel- bis langfristig wohl nicht die große Bedrohung. Ein Blick auf die Zahlen, ob der Aktienkurs des Unternehmens vor Ausbruch des Virus schon zu hoch war:
Stellen Sie sich vor Sie hätten am 21.02.2020, nachdem die Allianz sehr gute Geschäftszahlen vorgelegt hat und der Kurs das Allzeithoch erreichte, das ganze Unternehmen zum aktuellen Börsewert gekauft. Hätte Sie rund 97 Mrd. Euro gekostet. Dafür würde Ihnen als Alleineigentümer der gesamte Gewinn zustehen. Das wären 11,86 Milliarden Euro vor Steuern im Jahr 2019 gewesen. Das entspricht 12,22 Prozent Ihrer Investition (Eigenkapitalrendite). Würden Sie dagegen diese 97 Mrd. in österreichische Staatsanleihen oder am Sparbuch investieren bekommen Sie derzeit statt 12,22 Prozent Ertrag de facto Null.
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Mit dem Tiefstkurs vom Freitag (28.02.) würde Ihnen das gleiche Unternehmen nur noch 80 Milliarden Euro kosten. Bleibt der Gewinn gleich würde sich Dein Kapital nun mit 14,81 Prozent verzinsen. Damit Sie weiterhin wie letzte Woche auf 12,22 Prozent Ertrag kommst könnte der Gewinn der Allianz-Versicherung sogar um 2,07 Milliarden Euro einbrechen. Das ist bei dem Geschäftsmodell der Allianz und den sehr konstanten Zahlen der letzten Jahre - ebenfalls in einem sehr herausfordernden Umfeld - ein sehr pessimistisches Szenario.
Aber backen wir mal generell kleinere Brötchen und schauen wir nur auf die Dividendenauszahlung der Allianz, also der jährlichen Gewinnausschüttung an die Aktionäre. Die wird für das Geschäftsjahr 2019 voraussichtlich rund 4 Milliarden betragen. Zum Höchstkurs vom 21.02. hätte das eine Rendite von 4,13 Prozent für jeden Aktionär bedeutet. Seit 2008 war die Gewinnbeteiligung / Dividende immer zwischen 3,7 und 6,1 Prozent des Jahresendkurses der Aktie. Selbst wenn der Aktienkurs in dieser Zeit nicht gestiegen wäre, hätte man in Zeiten niedriger Zinsen ein gutes Investment in Händen gehalten. Durch den niedrigeren Kurs ist auch die Dividendenrendite wieder auf 5,0 Prozent gestiegen. Wenn man mit Kursschwankungen gut leben und umgehen kann und idealerweise auf mehrere derartiger Unternehmen setzt sehen wir im aktuellen Umfeld keinen Grund zur Panik. Sie müssen übrigens nicht die ganze Allianz auf einmal kaufen, die von uns für Sie errechneten Zahlen sind 1 : 1 auf jeden Kleinaktionär umlegbar.
Ein ganz anderes Bild zeichnen - unabhängig vom Coronavirus - Aktien wie Tesla. Hier gab es einen astronomischen Kursanstieg der zu einer Börsebewertung von bis zu 158 Milliarden Euro führte. Ohne dabei bislang ein einziges Geschäftsjahr mit einem Gewinn abzuschließen und nicht einmal einen Umsatz von 25 Milliarden Euro einzufahren. Auch der aktuelle Kursabsturz um über 36 Prozent ist für uns kein Grund diese Aktie zum Kauf zu empfehlen. Und das hat nichts mit dem Coronavirus sondern mit dem Verhältnis Börsewert (101 Milliarden Euro) zu den vergleichsweise äußerst bedürftigen künftigen Gewinnprognosen von Tesla zu tun.
Sie haben Fragen zu Ihren Anlageprodukten? Wir stehen Ihnen sehr gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Tipp 2) Heiß diskutiertes Krankenkassendefizit - was wirklich dahinter steckt!
Wir sind ganz fest davon überzeugt, dass uns die aktuellen politischen Diskussionen und Schuldzuweisungen zur Fusion der Krankenkassen (von "rote Selbstverwaltung ist Schuld am Defizit" bis zu "übereilte Kassenfusion ist ein Milliardengrab und führt zu Leistungskürzungen") nicht weiterbringen. Wir haben für Sie versucht die wirklichen Probleme und Herausforderungen im Gesundheitssystem herauszuarbeiten.
Worum geht's? Die neue (aus primär den 9 Gebietskrankenkassen entstandene) österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) prognostiziert für heuer ein Minus von 175 Millionen Euro, welches ab 2023 sogar auf über eine halbe Milliarde anwachsen soll. Klingt dramatisch, repräsentiert aber leider nur einen Bruchteil des Finanzierungsproblems.
Im Vordergrund der öffentlichen Wahrnehmung steht immer das Defizit der Krankenkassen und nicht die öffentlichen Gesamtausgaben im Gesundheitsbereich. 2018 betrugen die Gesamteinnahmen der Kassen 19,3 Milliarden Euro, die Ausgaben im Gesundheitsbereich dagegen aber 31,5 Milliarden Euro. Alleine 17,8 Milliarden Euro entfallen dabei auf "stationäre Behandlungen", also im Wesentlichen auf den Spitalsbereich, der weitestgehend aus Steuergeldern finanziert wird. Problem: Die Gesamtausgaben im Gesundheitsbereich sind 2018 um 1,25 Milliarden Euro gestiegen, die Beitragseinnahmen der Kassen von Selbständigen und Unselbständigen nur um 541 Millionen Euro gewachsen. Wir brauchen also immer mehr Steuergeld um die Gesundheitskosten zu finanzieren.
Am "Nebenschauplatz" Krankenkassenbilanz kann und wird sehr primitiv und einfach getrickst. Bei Einnahmen und Ausgaben. Beispiel gefällig? Der Obmann des neuen Krankenversicherungsträgers von Selbständigen und Landwirten (SVS) hob als Entlastungsmaßnahme (Patientenmilliarde) die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge von 7,65 % auf 6,80 % hervor, die mit 1. Jänner 2020 in Kraft getreten ist.
Wenn nun Selbständige um 0,85 % weniger Beiträge bezahlen (das entspricht einer Reduktion um 11,11 %) müsste bei der Krankenkasse entsprechend weniger Geld ankommen. Theoretisch - praktisch ist die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge ein Teil des im Herbst 2019 beschlossenen Steuerentlastungspakets. Von einer Reduktion der SV-Beiträge profitieren im Gegensatz zu einer Senkung des Steuertarifs auch kleinere Einkommen - das hat sich das Parlament mit dieser Maßnahme zum Ziel gesetzt. Die Sozialversicherung (SVS) bekommt die vermeintlichen Mindereinnahmen von 0,85 % zur Gänze aus Steuergeldern ersetzt, das ist sogar im Einkommenssteuergesetz so festgeschrieben. Und auch diese Steuergelder werden von der SVS als Beitragseinnahmen verbucht.
Tarnen und täuschen auf neuem Niveau? Nein. Bei den Pensionsversicherungsbeiträgen von Selbständigen läuft das schon lange so. Die SVS erhält 22,80 % der Beitragsgrundlage an Pensionsversicherungsbeiträgen. Im Maximalfall sind das Euro 17.141 jährlich. Der Versicherte selbst muss aber nur 18,50 % bezahlen (Euro 13.908,-). Der Rest (Euro 3.233,-) wird als "Beitragseinnahme" aus Steuergeldern verbucht. In der Pensionsversicherung übersteigen die Ausgaben die Einnahmen übrigens in einer noch ganz anderen Dimension als in der Krankenversicherung.
Weitere aus Steuergeldern aufgebrachte "Beitragseinnahmen" für Krankenversicherungsbeiträge werden u. a. von der Pensionsversicherung ("Arbeitgeberbeitrag" für Pensionisten), dem Arbeitsmarktservice (Arbeitslose und Notstandshilfeempfänger) und für Mindestsicherungsempfänger verbucht.
Es würde uns nicht wundern, wenn sich das Defizit der Krankenkassen schon bald wieder in Wohlgefallen auflöst. Man könnte beispielsweise die Kostenersätze für Spitalsaufenthalte für die Kassen senken und diese dafür über einen höheren Anteil an Steuergeldern finanzieren.
Um das Problem allerdings langfristig und nachhaltig zu lösen ist ein ehrlicher und konstruktiver Umgang mit den Herausforderungen notwendig. Es steht unserer Einschätzung nach außer Zweifel, dass die Kassenfusionen kurzfristig Geld kosten, aber langfristig Einsparungen bringen. Dass aus der Gesamtfinanzierungsproblematik betrachtet heraus namhafte Leistungsverbesserungen für die Versicherten möglich sind, wagen wir allerdings sehr stark zu bezweifeln.
Tipp 3) Familienbonus Plus - worauf Sie jetzt bei der Arbeitnehmerveranlagung achten müssen!
Viele Eltern haben bereits im Vorjahr schon die neue Steuererleichterung „Familienbonus Plus“ über die Lohnverrechnung bei ihrem Arbeitgeber genutzt und so bis zu EUR 125,- pro Monat und Kind netto mehr ausbezahlt bekommen. Unserer Erfahrung nach profitieren allerdings noch nicht alle Eltern von dieser Steuererleichterung bzw. zumindest nicht im optimalen Ausmaß. Gründe hierfür sind negative mediale Berichterstattungen - speziell in sozialen Medien (zB. „Familienbonus nur für Topverdiener“), mangelhafte Aufklärung über die optimalen Beantragungs- bzw. Aufteilungsmöglichkeiten unter den Eltern oder die Informationen sind bislang zu den Betroffenen noch gar nicht durchgedrungen.
Nachdem es hier immerhin um EUR 1.500,- pro Kind und Jahr netto geht, haben wir uns zum Familienbonus Plus für unsere Kunden als besondere Serviceleistung sehr umfassendes Know-how angeeignet, welches wir nicht nur an Sie, sondern auch an Kollegen in der Finanzbranche in Form von Schulungen und der Beantwortung von Spezialfragen weitergeben. Dazu haben wir auch bereits 2018 ein IT-Rechentool entwickelt, welches nicht nur die Höhe, sondern auch die optimale Aufteilungsvariante des Familienbonus Plus aufzeigt.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch weiterhin mit Rat und Tat zum Familienbonus Plus zur Seite. Insbesondere, wenn der Sachverhalt beispielweise aufgrund von getrennten Elternteilen etwas komplexer ist. Wir helfen Ihnen natürlich auch bei der Abgabe der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich). Diese ist übrigens auch für jene VERPFLICHTEND, welche den Familienbonus Plus bereits monatlich über den Arbeitgeber bezogen haben.
Nachstehend haben wir einige Tipps für und Informationen zum Familienbonus Plus zusammengestellt:
Der Familienbonus Plus ist eine Steuererleichterung, die nicht auf das Familieneinkommen sondern auf jeden Elternteil einzeln angerechnet wird. Vereinfacht gilt: Je höher das Einkommen, desto höher die Steuer und desto eher kann der Familienbonus Plus in voller Höhe ausgenutzt werden. Nachstehend finden Sie eine Übersicht ab welchen Einkünften der Familienbonus Plus voll zum Tragen kommt. Doch Vorsicht – etwaige Steuerfreibeträge (Pendlerpauschale, Sonderausgaben, etc.) oder diverse Steuerbegünstigungen (Überstunden, Zulagen, etc.) können die von uns errechneten Werte stark verändern.
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Geht sich der Familienbonus einkommensbedingt bei einem Elternteil nicht zur Gänze aus (Beispiel, Familie mit 2 Kinder, Vater verdient EUR 2.000,- brutto pro Monat, der Familienbonus beträgt in diesem Fall EUR 2.345,- jährlich statt maximal möglich EUR 3.000,-), sollte eine Aufteilung dem zweiten Elternteil geprüft werden. Das setzt allerdings voraus, dass der zweite Elternteil über ein steuerpflichtiges Einkommen (mindestens EUR 933,- netto pro Monat) verfügt. Wir unterstützten Sie in diesen Fällen sehr gerne bei der Berechnung und der optimalen Beantragung.
Weitere Tipps:
-Kinderbetreuungsgeld (Karenzgeld), Familienbeihilfe, Unterhaltszahlungen, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Kranken- oder Wochengeld sind keine steuerpflichtigen Einkünfte und können mit dem Familienbonus Plus NICHT gegengerechnet werden. Wichtig ist auch immer auf das Jahreseinkommen zu achten und nicht nur einzelne Monate zu betrachten. Ist zB. jemand 10 Monate arbeitslos und verdient in den restlichen beiden Monaten insgesamt EUR 10.000,- ist das trotzdem zu wenig für den Familienbonus, weil über das Gesamtjahr kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt wird.
-Sie haben den Familienbonus 2019 bereits monatlich beantragt. Jetzt stellt sich aber heraus, dass eine andere Aufteilung zwischen Vater und Mutter finanziell besser gewesen wäre. Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung kann das unkompliziert geändert werden.
-Sollten Sie den Familienbonus Plus bereits monatlich beantragt haben, aufgrund der Einkommenshöhe aber nicht die volle Entlastung (EUR 125,- pro Kind / Monat netto) erhalten haben, dann winkt Ihnen im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung eine Steuergutschrift von EUR 400,-. Das liegt am Verkehrsabsetzbetrag, der Ihnen als „Negativsteuer“ ausbezahlt wird. Eine Negativsteuer darf nur das Finanzamt, nicht aber der Arbeitgeber über die Lohnverrechnung weitergeben.
-Wenn Sie Alimente nicht in voller Höhe vom leiblichen Elternteil erhalten haben, können Sie für die prozentuelle Minderleistung aliquot den Anteil des Familienbonus Plus erhöhen. Beispiel: Getrennten Eltern stehen grundsätzlich jeweils 50 Prozent des Familienbonus Plus zu, also von EUR 1.500,- jeweils EUR 750,-. Es wurden jährliche Alimentationszahlungen in Höhe von EUR 3.000,- vereinbart, der Unterhaltspflichtige hat aber nur EUR 750,- im gesamten Kalenderjahr 2019 geleistet. Das entspricht exakt 25 Prozent der vereinbarten Höhe. Damit stehen dem Unterhaltspflichtigen auch nur 25 Prozent des Familienbonus zu, von EUR 750,- also EUR 187,50. Die Differenz, EUR 562,50 plus EUR 750,- steht dem anderen Elternteil zu. Wir helfen Ihnen in solchen Spezialfällen gerne bei den Formalitäten.
-Sofern der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Alimentationszahlungen nicht in voller Höhe nachkommt, kann der Familienbonus grundsätzlich auch vom neuen Lebenspartner (ein Eheverhältnis muss nicht vorliegen) beansprucht werden. Das ist zielführend, wenn der erziehende Elternteil über kein steuerpflichtiges Einkommen verfügt.
-Spezialtipp für Patchwork Familien: Mutter hat 2 Kinder aus erster Beziehung und ist wieder verheiratet. Mutter verfügt über kein steuerpflichtiges Einkommen, der leibliche Vater bezahlt die Alimente in voller Höhe. In dieser Konstellation würde die Mutter beim Familienbonus Plus leer ausgehen. Hier ist es aber möglich den Bezug der Familienbeihilfe auf den Stiefvater umzuleiten. Ab diesem Zeitpunkt ist dann auch der Stiefvater berechtigt, den Familienbonus (in diesem Fall bis zu EUR 1.500,- netto pro Jahr) zu beanspruchen.
Sehr gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zu Ihren Fragen zum Familienbonus Plus zur Verfügung.
Unsere Leseempfehlung:
Die Bürger dieses Landes gehen viel zu früh in Pension
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Wir freuen uns wie immer auf Ihre Fragen und Feedback zu unseren Newsletter-Themen und stehen Ihnen natürlich auch für persönliche Gespräche gerne zur Verfügung!
Frühlingshafte Grüße von Ihren Vorsorgespezialisten!
Helga Stockinger & Ronny Felsner