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Wie gut wissen Sie über die Vermögenssituation Ihres Partners Bescheid?

Kennen Sie die aktuelle Einkommenshöhe Ihres Partners? Falls nicht, sind Sie laut einer aktuellen Studie in guter Gesellschaft von rund einem Drittel aller Österreicherinnen und Österreicher. Gerade im aktuellen Umfeld der hohen Teuerung sollte man sich in Beziehungen über die jeweiligen finanziellen Ressourcen austauschen. Ergibt der Abgleich beispielsweise, dass beide Partner hohe Summen auf Giro- oder Sparkonten gegen mickrige Zinsen als Notgroschen horten, könnte ein Teil davon für etwaige wichtige Vorsorgemaßnahmen gegen deutlich bessere Ertragschancen umgeschichtet werden. Auch bei Versicherungen ist eine auf die Partnerschaft bzw. Familie abgestimmte Gesamtstrategie zu empfehlen. Ob Anlage- bzw. Absicherungsverträge besser auf die Einzelperson oder im Familienverbund abgeschlossen werden, sollte in einer professionellen Beratung individuell geklärt werden.

Mögliche Rabatte im Familienverbund

Grundsätzlich gilt es vor einem Versicherungsabschluss zu prüfen, ob die Einbindung mehrere Personen zu Vorteilen wie etwa Prämienrabatte oder zusätzliche Leistungen führt. Bindet man beispielsweise Kinder in Unfall- und Krankenversicherungsverträgen gemeinsam mit den Eltern ein, können in der Regel finanzielle Vorteile lukriert werden. Nachteilig dagegen könnten sich etwaige Änderungswünsche im Versicherungsvertrag auswirken. Ist es etwa notwendig eine Person aus dem Vertrag zu entfernen oder die Risikosummen zu verändern, kann die Versicherung das unter Umständen auch für alle anderen Vertragsinhaber nur zu neuen bzw. schlechteren Modalitäten anbieten. In der Regel kostenlos sind punkto privaten Haftpflichtschäden (zB. fremdes Auto wird mit einem Einkaufswagen beschädigt) neben dem Ehepartner und zumindest minderjährigen Kindern auch Lebensgefährten im Rahmen eines branchenüblichen Deckungsbausteins in der Haushaltsversicherung geschützt. Wichtig hierfür ist die Lebensgemeinschaft durch einen gemeinsamen Wohnsitz formell zu dokumentieren.

Ablebensschutz bei finanzieller Abhängigkeit besonders wichtig

Ist man zur Bedienung gemeinsamer Fixkosten wie etwa der Wohnungsmiete auf das Einkommen seines Partners angewiesen, sollte man sich auch ohne etwaige Kreditverpflichtungen über Absicherungsmöglichkeiten Gedanken machen. Prämienmäßig am günstigsten kommt dabei ein sogenannter „verbundener Lebensversicherungsvertrag“.

Beispiel: Lebensgefährten mit gleich hohen Einkommen errechnen, dass sie bei Ableben des Partners 50.000 Euro benötigen würden, um neben den Begräbnisaufwendungen auch die laufenden Fixkosten für einige Jahre weiter decken zu können.

Es wird eine Risikopolizze mit Versicherungssumme 50.000 Euro auf „verbundene“ Leben abgeschlossen. Stirbt eine der beiden Personen, erhält die andere die Summe von 50.000 Euro. Sterben beiden gleichzeitig wird trotzdem nur die Gesamtsumme von 50.000 Euro an die Erben ausbezahlt, also keine doppelte Leistung pro Todesfall.

Für den Abschluss von zwei getrennten Ablebensversicherungen spricht, dass hier individuell und maßgeschneidert die jeweiligen Absicherungssummen auf unterschiedlich hohe Gehälter und etwaige Altersdifferenzen abgestimmt werden können. Auch im Falle einer Trennung sind Einzelverträge zweifelsfrei die bessere Option. Speziell, wenn aufgrund gesundheitlicher Verschlechterungen seit Versicherungsabschluss ein weiterhin notwendiger Versicherungsschutz zu ähnlichen Konditionen nicht mehr erhältlich ist.

Kapitalanlagen als Einzelverträge abschließen

Bei Kapitalanlagen dagegen spricht vieles für einen getrennten Abschluss, sofern die Guthaben entsprechend fair bzw. im Sinne beider Lebenspartner aufgeteilt werden. Laufen beispielsweise Wertpapiere auf beide Lebenspartner (Gemeinschaftsdepot) müssen überschüssige Steuerzahlungen (Aufrechnung von Erträgen und Verlusten) mühsam über eine Einkommenssteuererklärung gemacht werden, während das bei Einzeldepots automatisch passiert. Generell problematisch kann es im Falle einer Trennung werden, wenn man einen Lebens- oder gar Pensionsversicherungsvertrag gemeinsam bespart hat. Hier sind zwar Kapitalentnahmen, aber keine klassische Vertragsteilung möglich.

Tipp – Offen über finanzielle Themen sprechen

Finanzthemen sollten in einer Beziehung kein Tabu sein und offen angesprochen werden! In Ergänzung durch eine professionelle und unabhängige Beratung können wichtige Deckungslücken, etwaige Doppelversicherungen und eine gemeinsame Anlagestrategie erarbeitet werden. Oftmals ergeben sich daraus auch steuerliche Optimierungsmöglichkeiten. Kontaktieren Sie uns für Ihre maßgeschneiderte, gemeinsame Finanzplanung.

 

 

 

 

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